das zweite Depot
Posted by team.finance in Banking, News und Trends, April 24th, 2009Erinnern Sie sich an das Ende des letzten Jahres: Die Abgeltungssteuer war in aller Munde. Seit Januar 2009 gilt: Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Ausnahme sind Altbestände, also vor 2009 erworbene Wertpapiere. Der Bankenverband empfiehlt ein zweites Depot, um alte und neue Bestände sauber trennen zu können:
Für Wertpapiersparer kann es deshalb ratsam sein, für nach 2008 erworbene Wertpapiere – also die Neubestände – ein zweites Depot einzurichten. So können alte und neu erworbene Aktien klar voneinander getrennt werden. Der Anleger kann dann frei entscheiden, ob er Kursgewinne aus Altbeständen steuerfrei vereinnahmen möchte oder ob er Neubestände verkaufen will, deren Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen.
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Juni 21st, 2009 at 09:36
Stimmt, aber meistens kann man bei Banken ein kostengünstiges (oder gar kostenloses) Unterdepot einrichten. Dies ist komfortabel, da man alles mit den selben Zugangsdaten machen kann.
Gleichwohl finde ich die Idee charmant im Vorfeld den Markt anzusehen, um mit der eigenen Bank besser verhandeln zu können bzw. gar komplett zu wechseln. Bei Depotübertragungen bleibt der steuerliche Vorteil erhalten.